Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich

Am 16.06.2023 hat der Bundesrat das neue Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05%

auf 3,4 % erhöht.

Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:

Beitrag fürGesamtbeitragArbeitnehmerArbeitgeber
Kinderlose4,00%2,30%1,70%
Eltern mit einem Kind3,40%1,70%1,70%
Eltern mit 2 Kindern3,15%1,45%1,70%
Eltern mit 3 Kindern2,90%1,20%1,70%
Eltern mit 4 Kindern2,65%0,95%1,70%
Eltern mit 5 und mehr Kindern2,40%0,70%1,70%

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber zum 01.07.2023

Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Daher sollten Sie auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) anfordern.

Bitte lassen Sie uns, zusammen mit dem Deckblatt (Anhang), eine Kopie des Nachweises der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) Ihrer Arbeitnehmer bis spätestens 17.07.2023 zukommen.

Damit kann die korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden.

Werden Kinder nach dem 30.06.2023 geboren, bitten wir Sie, einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) unaufgefordert zuzusenden.

Nachweis der Elterneigenschaft (Formular zum downloaden)

Kunstausstellung in der Kanzlei Sitte & Möllenberg

Bei dem Einzug in die neuen Räumlichkeiten in die Reiterstr. 2 dachte die Steuerberaterin Melanie Möllenberg schon, dass sich die hohen, hellen Räume prima für eine Kunstaustellung eignen würden. „Eine Steuerkanzlei muss nicht immer düster und trist sein“, meint Steuerberaterin Melanie Möllenberg und organisierte zusammen mit ihrem Partner, Herrn Reinhold Sitte, eine Einweihungsfeier, die mit einer Kunstausstellung kombiniert wurde. Auch in Zeiten von „Homeoffice“ wünschen sich die Mitarbeiter*innen einen freundlichen und modernen Arbeitsplatz, an den sie an einigen Tagen in der Woche zurückkehren können. Und in dem großen Besprechungsraum machen Online-Seminare auch wieder richtig Spaß. Wir haben bewusst auch Platz für neue Mitarbeiter*innen bei der Bürosuche eingeplant, da doch noch viele Menschen einen festen Büroarbeitsplatz neben dem Homeoffice wünschen. Auch die Steuerkanzlei Sitte & Möllenberg sucht dringend neue Mitarbeiter und Steuerberater*innen zur Verstärkung des Teams.

Mit großem Interesse kamen Besucher am letzten Samstag zu der Ausstellung „Vielschichtig“ der Iserlohner Künstlerin Alexandra Ludolph-Koss. Die Kunstwerke präsentieren sich vielschichtig. Es werden verschiedene Farbaufträge mit Acrylfarbe, Tuschen aber auch Erde, Asche und Rost verwendet. Auch Collage-Elemente und Spachtelmassen finden sich in den Werken wieder. Hierbei orientiert sich die Künstlerin an den Elementen aus der Natur. „Die Ausstellung war ein voller Erfolg“, sagt die Künstlerin Alexandra Ludolph-Koss, „sodass wir schon bald mit der Planung einer weiteren Ausstellung beginnen werden.“

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