Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023: Nachweis der Elterneigenschaft von Arbeitnehmern erforderlich

Am 16.06.2023 hat der Bundesrat das neue Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Zum 01.07.2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05%

auf 3,4 % erhöht.

Folgende Beitragssätze sind ab dem 01.07.2023 vorgesehen:

Beitrag fürGesamtbeitragArbeitnehmerArbeitgeber
Kinderlose4,00%2,30%1,70%
Eltern mit einem Kind3,40%1,70%1,70%
Eltern mit 2 Kindern3,15%1,45%1,70%
Eltern mit 3 Kindern2,90%1,20%1,70%
Eltern mit 4 Kindern2,65%0,95%1,70%
Eltern mit 5 und mehr Kindern2,40%0,70%1,70%

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Notwendige Vorbereitungen für Sie als Arbeitgeber zum 01.07.2023

Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnung) nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.

Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Daher sollten Sie auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) anfordern.

Bitte lassen Sie uns, zusammen mit dem Deckblatt (Anhang), eine Kopie des Nachweises der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) Ihrer Arbeitnehmer bis spätestens 17.07.2023 zukommen.

Damit kann die korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 sichergestellt und Nachberechnungen vermieden werden.

Werden Kinder nach dem 30.06.2023 geboren, bitten wir Sie, einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) unaufgefordert zuzusenden.

Nachweis der Elterneigenschaft (Formular zum downloaden)

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